Der Bereich Multimedia hat sich neben den traditionellen Tätigkeiten der Grafikerin / des Grafikers (Printmedien, Text- und Bildgestaltung) als neuer, eigenständiger Bereich etabliert.
Die Ausbildung vermittelt die geforderte Qualifikation zur gestalterischen und organisatorischen Bewältigung von multimedialer Bild- und Tongestaltung.
Die Ausbildung vermittelt:
Damit können Sie sich den Herausforderungen der Medienwelt gut gerüstet stellen und als kreative Kraft die Zukunft der Multimedia-Branche mitbestimmen.
Bestandteil der Ausbildung ist ein 12-wöchiges Betriebspraktikum.
Eine Zusammenstellung relevanter Informationen zum Bildungsgang und die aktuellen Stundentafeln finden Sie hier als PDF zum Download.
Der dreijährige Bildungsgang richtet sich an Bewerber, die an einer Hauptschule,
Realschule, an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule die Fachoberschulreife
erworben haben.Er bietet eine Berufsaubildung zur gestaltungstechnischen Assistentin/zum gestaltungstechnischen Assistenten und vermittelt gleichzeitig die allgemeine Fachhochschulreife (Doppelqualifikation).
Der zweijährige Bildungsgang richtet sich an Bewerber mit Allgemeiner Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife. Er bietet eine Berufsaubildung zur gestaltungstechnischen Assistentin/zum gestaltungstechnischen Assistenten. Da Sie die Fachhochschulreife bzw. Allgemeine Hochschulreife bereits »in der Tasche « haben, ist der Stundenanteil der allgemeinen Fächer gegenüber er 3-jährigen Form reduziert.
Erwartet werden von Ihnen intensive Lernbereitschaft sowie der Wille zur kreativen Auseinandersetzung mit Gestaltungsaufgaben. Zudem benötigen Sie einen Computer zur häuslichen Vor- und Nachbereitung von schulischen Aufgabenstellungen; seine Spezifikationen werden in der ersten Schulwoche bekannt gegeben. Weitere Voraussetzung zur Aufnahme ist der Nachweis der gestalterischen Befähigung (siehe links: Aufnahmetest).
Der 3-jährige Bildungsgang bietet einen doppelten Abschluss (Doppelqualifikation):
a) Eine Berufsausbildung zur Gestaltungstechnischen Assistentin/zum
Gestaltungstechnischen Assistenten, Schwerpunkt Medien und Kommunikation. Dieser Abschluss gilt in ganz NRW.
b) Die allgemeine Fachhochschulreife als Voraussetzung zum Besuch einer
Fachhochschule. Dieser Abschluss gilt sogar bundesweit.
Für die Fachhochschulreifeprüfung werden die drei Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik geprüft.
Beide Formen bilden ein qualitativ hochwertiges Sprungbrett sowohl für ein Berufsleben unmittelbar nach der Ausbildung, als auch für ein gestaltungsbezogenes Hochschulstudium bundesweit:
Hier finden Sie allgemeine Hinweise zum Ablauf des Bewerbungsverfahren. Die aktuell gültigen Termine finden Sie jeweils auf der Startseite!
Die Anmeldung für das kommende Schuljahr findet in der Regel Ende Januar/Februar statt.
Ende Januar finden in der Schule Info-Tage statt. Wir schätzen es sehr, wenn sich Interessenten dort informieren und das persönliche Gespräch mit den Fachlehrern des Bildungsgang suchen!
Nach der Anmeldung erhalten Sie das Thema für eine einwöchige Hausarbeit.
Die Hausarbeiten werden vom Team des Bildungsgang bewertet und die VerfasserInnen der besten Arbeiten zu einem Eignungstest und einem Bewerbungsgespräch (am selben Tag) eingeladen.
Danach erhalten Sie etwa nach zwei Wochen schriftlich eine Zu- oder Absage.
Wegen der Zugriffsschwierigkeiten auf die Aufgabenstellung wird die Abgabefrist verlängert auf:
Montag, 19. März 2012, um 13:30 Uhr, Raum A 015
Es ist ausschließlich die Lösung der Aufgabestellung 2012 zugelassen!
Thema der Hausarbeit als PDF-Datei : Download: „hausarbeit_2012.pdf“
( Sie benötigen zum Lesen und Ausdrucken der Datei das Programm Acrobat Reader auf Ihrem Rechner. Sie können es auf der Homepage des Anbieters herunterladen. )
Herzustellen ist die Präsentation einer Folge von Einzelbildern (Sequenz), die sich mit dem folgenden Thema auseinandersetzt:
"Abgelaufen"
Einverständniserklärung:
Auf der Rückseite der Arbeit ist folgende, unterschriebene Einverständniserklärung fest aufzukleben:
Ich »Ihr Name« erkläre, die Arbeit selbständig angefertigt zu haben. Ich werde die Hausarbeit am Montag, dem 26. März zwischen 14:00 und 17:30 Uhr oder am Mittwoch, dem 28. März zwischen 14.00 und 16.00 Uhr im Raum A 029 abholen. Ansonsten geht die Hausarbeit in das Eigentum der Schule über. Im Falle einer Ablehnung besteht für mich kein Anrecht auf weitere Erläuterungen.